- Verlag: FFI-Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Ersterscheinung: 16.05.2018
- ISBN: 9783962250140
DSGVO: Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen für Anwaltskanzleien
Last Minute-Gebrauchsanleitung
Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-DSGVO wirksam. Mit dieser Verordnung wird der Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlicht und der Schutz persönlicher Daten verstärkt.
Für Anwaltskanzleien spielen die erweiterten Betroffenenrechte, Pflichten und Bußgeldvorschriften eine besondere Rolle. Schließlich ist die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten für die tägliche Arbeit essentiell. Daher sollten Anwälte die letzten Tage vor Inkrafttreten der DSGVO nutzen, um sich über nötige Maßnahmen zu informieren und ihre Prozesse zu überarbeiten.
In dieser 20-seitigen Fachinfo-Broschüre erläutern Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Kjell Vogelsang kurz und praxisbezogen, was zu tun ist.
Themen der Fachinfo-Broschüre:
1. Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt? Was ist die Datenschutzfolgenabschätzung?
2. Die korrekte Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebsite
3. Die Erstellung einer Datenschutzverpflichtung für Mitarbeiter
4. Die Verpflichtung externe Dienstleister/Auftragsverarbeiter
5. Datenschutz durch Verschlüsselung prüfen und anbieten
Für Anwaltskanzleien spielen die erweiterten Betroffenenrechte, Pflichten und Bußgeldvorschriften eine besondere Rolle. Schließlich ist die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten für die tägliche Arbeit essentiell. Daher sollten Anwälte die letzten Tage vor Inkrafttreten der DSGVO nutzen, um sich über nötige Maßnahmen zu informieren und ihre Prozesse zu überarbeiten.
In dieser 20-seitigen Fachinfo-Broschüre erläutern Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Kjell Vogelsang kurz und praxisbezogen, was zu tun ist.
Themen der Fachinfo-Broschüre:
1. Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt? Was ist die Datenschutzfolgenabschätzung?
2. Die korrekte Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebsite
3. Die Erstellung einer Datenschutzverpflichtung für Mitarbeiter
4. Die Verpflichtung externe Dienstleister/Auftragsverarbeiter
5. Datenschutz durch Verschlüsselung prüfen und anbieten
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