Cover-Bild Die Reformen des Beweisantragsrechts aus § 244 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (2017) und das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" (2019)
Band 316 der Reihe "Schriften zum Prozessrecht"
89,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Duncker & Humblot
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 263
  • Ersterscheinung: 11.06.2025
  • ISBN: 9783428195046
Janina Ellsäßer

Die Reformen des Beweisantragsrechts aus § 244 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (2017) und das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" (2019)

und ihre Auswirkungen auf den Beschuldigten
Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2017 und 2019 das in § 244 StPO normierte Beweisantragsrecht im Strafverfahren reformiert. Ziel war in beiden Fällen die Verfahrensbeschleunigung. Nach wie vor haben die Gerichte den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO), das zentrale Recht des Beschuldigten, daneben durch Anträge selbst Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme zu nehmen, wurde jedoch eingeschränkt. Die Arbeit untersucht, wie die Neuregelungen auszulegen sind und sich praktisch auswirken. Hierbei zeigt sich, dass die beiden Reformen nicht ideal aufeinander abgestimmt worden sind: Die Norm in ihrer Neufassung ist für den Rechtsanwender schwer zugänglich und wird allenfalls punktuell zu einer Entlastung und Beschleunigung der Strafverfahren beitragen. Auf der anderen Seite führt der neue Rechtszustand auch nicht, wie von Kritikern der Reformen befürchtet, zu einer rechtsstaatlich bedenklichen Beschneidung der Rechte des Beschuldigten auf Partizipation.

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