Band 3
der Reihe "Schriftenreihe BIBLIOTHEKSINITIATIVEN / Wissenschaft in Theorie und Praxis"
12,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: PROverbis e.U.
- Genre: Sachbücher / Politik, Gesellschaft & Wirtschaft
- Seitenzahl: 112
- Ersterscheinung: 15.02.2019
- ISBN: 9783902838285
Das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Einordnung, Entwicklung und Tatbestände des humanitären Aufenthaltsrechts in Österreich
Das humanitäre Aufenthaltsrecht hat in den letzten Jahrzehnten – im Grunde seit den geopolitischen Umwälzungen in den 1990er-Jahren – eine rasante Entwicklung genommen.
Der dritte Band der Schriftenreihe „Wissenschaft in Theorie und Praxis“ widmet sich diesem fremdenrechtlichen Bereich, der nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht und dennoch geeignet ist, in das hochgradig komplexe System des gegenwärtigen österreichischen Fremdenrechts einzuführen.
• Was ist das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen, besser bekannt als „humanitäres Aufenthaltsrecht“ oder gar „Bleiberecht“?
• Was waren seine Ursprünge und welche Entwicklung hat es seither genommen?
• Warum wird dieses Aufenthaltsrecht – wie sonstiges Aufenthaltsrecht auch – nicht (mehr) von den Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden, sondern von einer Asylbehörde mit fremdenpolizeilichen Kompetenzen vollzogen?
• Wem steht dieses Aufenthaltsrecht zu?
Der dritte Band der Schriftenreihe „Wissenschaft in Theorie und Praxis“ widmet sich diesem fremdenrechtlichen Bereich, der nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht und dennoch geeignet ist, in das hochgradig komplexe System des gegenwärtigen österreichischen Fremdenrechts einzuführen.
• Was ist das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen, besser bekannt als „humanitäres Aufenthaltsrecht“ oder gar „Bleiberecht“?
• Was waren seine Ursprünge und welche Entwicklung hat es seither genommen?
• Warum wird dieses Aufenthaltsrecht – wie sonstiges Aufenthaltsrecht auch – nicht (mehr) von den Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden, sondern von einer Asylbehörde mit fremdenpolizeilichen Kompetenzen vollzogen?
• Wem steht dieses Aufenthaltsrecht zu?
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