Cover-Bild Staatshaftung im Ausnahmezustand
89,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Klostermann, Vittorio
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 348
  • Ersterscheinung: 07.2020
  • ISBN: 9783465044000
Philipp Siegert

Staatshaftung im Ausnahmezustand

Doktrin und Rechtspraxis im Deutschen Reich und in Frankreich, 1914-1919 (La responsabilité de l'État en temps d'exception: doctrine et pratique juridiques en France et en Allemagne, 1914-1919)
Band 322 der Reihe "Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte"
Die ›Urerfahrung‹ des modernen Rechtsstaats mit dem Ausnahmezustand war der Erste Weltkrieg. Geleitet von der Frage nach der rechtlichen Verantwortung des Staates unter solchen Umständen nimmt diese vergleichende Studie das Staatshaftungsrecht in Deutschland und Frankreich zwischen 1914 und 1918 in den Blick. Aus dieser Zeit stammen Kategorien von ›legitimem‹ und ›illegitimem‹ Staatshandeln, welche dem Völkerrecht der Vorkriegszeit fehlten oder gar widersprachen, die mit den Friedensverträgen aber sanktioniert wurden. Trotz weiterer Zäsuren des 20. Jahrhunderts lassen sich Grundelemente der heutigen internationalen Ordnung auf Entscheidungen des Jahres 1919 zurückführen. Dies gilt besonders für die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit, die vor dem Hintergrund des Haftungsrechts beider Länder für Zerstörungen, Enteignungen und Wirtschaftskriegsmaßnahmen herausgearbeitet wird.

The First World War represented the 'primordial experience' of the modern constitutional state with the state of emergency. Guided by the question of the legal responsibility of the state under such circumstances, this comparative study examines state liability law in Germany and France between 1914 and 1918. Categories of 'legitimate' and 'illegitimate' state action that were missing or even contradicted each other in pre-war international law were sanctioned by the peace treaties. Despite further turning points in the 20th century, the basic elements of today's international order can be traced back to decisions made in 1919. This applies in particular to the responsibility of states under international law, which is elaborated against the background of the liability law of both countries concerning destruction, expropriation and economic war measures.

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