Alexa Anna Zierer (Autor)
Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung.
2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Allerdings bestehen bei dieser Altersgruppe zahlreiche – empirisch abgesicherte – Besonderheiten. Straftaten ...
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