Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte
Zur Akzessorietät der §§ 81c Abs. 3, 95 Abs. 2 S. 2, 97, 100d Abs. 5, 100g Abs. 4, 160a StPO zum ZeugnisverweigerungsrechtIn der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die für eine Beschränkung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Gründen für die Einführung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren ...