Janina Ellsäßer (Autor)
Die Reformen des Beweisantragsrechts aus § 244 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (2017) und das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" (2019)
und ihre Auswirkungen auf den BeschuldigtenDer Gesetzgeber hat in den Jahren 2017 und 2019 das in § 244 StPO normierte Beweisantragsrecht im Strafverfahren reformiert. Ziel war in beiden Fällen die Verfahrensbeschleunigung. Nach wie vor haben die Gerichte den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO), das zentrale Recht des Beschuldigten, ...
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