Niko Dr. Stutz (Autor)
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie
Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?!
Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung ...
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