Sebastian Tenberge (Autor)
Anordnungen im Bauvertrag
Vertragsänderungen nach § 650b BGBKernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable ...
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