Der Grundtatbestand der Gewinneinkünfte.
Zur Auslegung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, ...