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Cover-Bild Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens. Produktdarstellung
Ulrich Gatzka (Autor)

Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens.

Die Bestandskraft des Verwaltungsakts und ihre Durchbrechung auf Antrag des Betroffenen.

Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erwächst ein Verwaltungsakt in Bestandskraft. Dies hat insbesondere zur Folge, dass er nur unter besonderen Voraussetzungen aufgehoben oder geändert werden kann. Eine Möglichkeit, zu einer neuen – abweichenden – Entscheidung zu gelangen, stellt § 51 VwVfG dar, dessen ...

PREIS:
59,90 €