Cover-Bild Strafrecht BT II
23,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Jura-Intensiv
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 278
  • Ersterscheinung: 26.10.2016
  • ISBN: 9783946549130
Christoph Zimmermann, Dirk Schweinberger

Strafrecht BT II

Wissen - Fälle - Klausurhinweise
Dieses Skript enthält eine systematische Darstellung des Besonderen Teils des StGB. Der vorliegende zweite Band beinhaltet die Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter. Hierbei werden insbesondere die Straftaten gegen das Leben und die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in den Mittelpunkt gestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Freiheitsdelikte (Nötigung und Freiheitsberaubung) sowie die Beleidigungsdelikte.
Die Darstellung orientiert sich an den Bedürfnissen von Studierenden. Das Skript wendet sich an Anfänger zur Vorbereitung auf universitäre Klausuren und Examenskandidaten gleichermaßen, indem es zunächst die Grundstrukturen erklärt, um sodann das examensnotwendige Detailwissen zu vermitteln. Didaktisches Ziel dieses Skripts ist es, Klausurwissen und Klausurtechnik zu vermitteln.

Zu diesem Zweck ist das Skript in vier Schritte unterteilt:

1. Schritt: Kurze Einführung zu jedem Thema

2. Schritt: Prüfungsschema
Allen wichtigen Tatbeständen sind Aufbauschemata vorangestellt, welche die Gliederung einer entsprechenden Klausur veranschaulichen. Die inhaltlichen Ausführungen orientieren sich am Prüfungsschema, damit stets deutlich ist, welches Problem an welcher Stelle im Gutachten zu behandeln ist.

3. Schritt: Details zu jedem Thema
Systematisch werden die klausurrelevanten Probleme und die gängigen Meinungsstreitigkeiten dargestellt.

4. Schritt: Hinweise zur gutachterlichen Falllösung
Alle Fälle sind im Gutachtenstil gelöst. Immer wieder werden Merksätze gebildet, Formulierungsbeispiele gegeben und Klausurhinweise zur Gutachtentechnik erteilt. Marginalien am Rande weisen auf Alternativen hin, ohne den Lesefluss zu stören.

Die Ausführungen sind mit stets anschaulichen Beispielen versehen. Definitionen und Merksätze sind besonders hervorgehoben. Über 1.300 Fußnoten geben vertiefende Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur.

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