Band
der Reihe "Gelbe Erläuterungsbücher"
85,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: C.H.Beck
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 584
- Ersterscheinung: 02.12.2020
- ISBN: 9783406742651
Berufsbildungsgesetz. BBiG
Kommentar
Zum Werk
Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung.
Schwerpunkte sind u.a.:
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage berücksichtigt das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Berufsbildung zuständige Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwaltskammern), Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter), Ausbilder in Betrieben, Unternehmen im öffentlichen Dienst und Rechtsanwälte.
Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung.
Schwerpunkte sind u.a.:
- Berufsausbildungsvertrag
- Kündigungsschutz für Auszubildende
- Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
- Berufsbildung im öffentlichen Dienst und Wirtschaftszweigen
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage berücksichtigt das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.
- Ausbildungsordnungen regeln künftig, ob und inwieweit eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf derselben oder einer ähnlichen Fachrichtung auf die in der Ausbildungsordnung geregelte Ausbildung angerechnet werden kann (§ 5 BBiG neu).
- Die Teilzeitausbildung wird in einem neuen § 7a BBiG neu inhaltlich erweitert und gestärkt.
- Es wird in dem geänderten und erweiterten § 17 BBiG neu eine Mindestausbildungsvergütung geregelt.
- Zahlreiche andere Normen sind gleichfalls geändert.
Vorteile auf einen Blick
- praxisgerecht
- ausgerichtet auf die Zielgruppe der Ausbilder und deren Aufsicht
- berücksichtigt die neueste Rechtslage
Zielgruppe
Für Berufsbildung zuständige Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwaltskammern), Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter), Ausbilder in Betrieben, Unternehmen im öffentlichen Dienst und Rechtsanwälte.
Meinungen aus der Lesejury
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