Cover-Bild Bundespolizeigesetz - BPolG -
95,99
inkl. MwSt
  • Verlag: Richard Boorberg Verlag
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 20.09.2018
  • ISBN: 9783415062832
Michael Drewes, Karl Magnus Malmberg, Marc Wagner, Bernd Walter

Bundespolizeigesetz - BPolG -

Zwangsanwendung nach Bundesrecht VwVG/UZwG
Umfassendes Nachschlagewerk
Dieser Kommentar bietet Erläuterungen
- zum BPolG (Bundespolizeigesetz)
- zu den §§ 6-17 VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz)
- zum UZwG (Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollziehungsbeamte des Bundes)

Entscheidungshilfe für die Praxis
Der Kommentar zeichnet sich durch seine Kombination von Praxisbezug und wissenschaftlichem Anspruch aus. Die Verfasser geben Antworten sowohl auf die sich aus der bundespolizeilichen Praxis, der Gesetzgebung und Rechtsprechung ergebenden neuen Fragestellungen als auch auf geläufige rechtliche Probleme. Indem das Werk den Leserinnen und Lesern die oft schwierige Rechtsanwendung im Einzelfall erleichtert, leistet es einen entscheidenden Beitrag zur Einsatzbewältigung sowie zu Ausbildung und Studium.

Neue Regeln für die Polizeiarbeit – aktualisierte Inhalte
Die für die Bundespolizei geltenden Rahmenbedingungen haben sich seit der Vorauflage deutlich verändert, sodass innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit eine Neuauflage des Kommentars erforderlich wurde.

Das hat sich geändert
Den Gesetzesänderungen, einschlägigen Gerichtsurteilen, europarechtlichen Vorgaben – insbesondere durch den Schengener Grenzkodex und die EU-Datenschutz-Grundverordnung – und Veränderungen des Aufgabenprofils der Bundespolizei tragen die Autoren durch umfangreiche Ergänzungen und Erweiterungen des Werkes Rechnung. Kürzungen und Straffungen an geeigneter Stelle erhalten den hohen Nutzwert des Buches.

Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die nun in weiten Teilen rechtsverbindliche EU-Datenschutz-Grundverordnung und das am 1.10.2019 in Kraft tretende Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes vom 10.3.2017.

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