Erbrechtliche Sicherungsmassregeln
Die behördliche Erbschaftspflege nach Art. 551–559 ZGB sowie nach dem Recht der Kantone in Theorie und PraxisDie erbrechtlichen Sicherungsmassregeln stellen die ordnungsgemässe Abwicklung des Erbgangs sicher. Die zuständige Behörde, welche je nach Kanton eine Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde ist, hat die zur Sicherung des Erbgangs notwendigen Massnahmen in einem von den Kantonen zu regelnden Verfahren der ...