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Deine Suche ergab 7 TrefferZivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGB und Art. 1-61 SchIT ZGBAktualität ist Trumpf
Der Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch hat Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, meinungsbildend.
Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- ...
Obligationenrecht I
Art. 1–529 ORDen Kommentar zum ersten Teil des Obligationenrechts (allgemeine Bestimmungen und einzelne Vertragsverhältnisse) muss man nicht mehr vorstellen. In dieser 7. Auflage berücksichtigt er die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Sommer 2019 sowie die seit der letzten Auflage erschienene Literatur. Die Änderungen ...
Zivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGB und Art. 1-61 SchIT ZGBDer Basler Kommentar «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457-640) und zum Sachenrecht (Art. 641-977) sowie den Schlusstitel (Art. 1-61 SchlT). Die 6. Auflage berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre sowie die umfangreiche neue Literatur der vergangenen ...
Obligationenrecht I
Art. 1–529 ORZur Neuauflage von Band 'OR I':
Der Basler Kommentar 'OR I' deckt mit den allgemeinen Bestimmungen zum OR (Art. 1–183) und dem Vertragsrecht (Art. 184–529) wesentliche Bereiche des täglichen Lebens ab. Ergänzend finden sich Kommentierungen zum Bundesge-setz über die Pauschalreisen (PRG) und zum Bundesgesetz ...
Zivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGBSeit der letzten Auflage waren im Erbrecht und im Sachenrecht keine Gesetzesrevisionen zu verzeichnen. Judikatur und Literatur wurden nachgeführt. Zusammen mit dem bereits erschienen Band ZGB I wird das Gesamtwerk jetzt in 5. Auflage auf den aktuellen Stand gebracht.
Privatrecht als kulturelles Erbe
Liber amicorum für Nedim Peter VogtNedim Peter Vogt ist Anwalt, Wissenschaftler und akademischer Lehrer in Zürich. Vor allem als Mitbegründer und Herausgeber der Basler Kommentare zum Schweizerischen Privatrecht hat er sich einen Namen gemacht. Neben dem Obligationenrecht und dem Zivilgesetzbuch hat er Kommentare zu allen wichtigen Nebengebieten ...