Strafrecht. Besonderer Teil II
Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der Allgemeinheit<p>Die Beherrschung grundlegender Kenntnisse der Straftatbestände des deutschen Strafgesetzbuchs, die sich gegen Rechtsgüter der Person oder der Allgemeinheit richten, zählt zu den unabdingbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche strafrechtliche Fallbearbeitung. °°Dieses Lern- und Studienbuch ergänzt ...