Kreditsicherungsrecht
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Das Kreditsicherungsrecht gehört zum Kern des Prüfungsstoffes in der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Behandelt werden in 18 Kapiteln Personalsicherheiten sowie Mobiliar- und Immobiliarsicherheiten. Die übergreifende Darstellung berücksichtigt auch Bezüge zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht.
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