Das arbeitsrechtliche Mandat: Teilzeit und geringfügige Beschäftigung
Teilzeit und geringfügige Beschäftigung wird immer mehr die Regel als die Ausnahme: Etwa 27 % der Beschäftigten – das ist mehr als jeder Vierte – arbeitet laut Statistischem Bundesamt in Teilzeit. Für Sie als Rechtsanwalt bedeutet das: Der Anteil Ihrer teilzeitbeschäftigten Mandanten in Arbeitsrechtsfällen ...