Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund
Das Rechtsgeschäft der condictio ob rem gemäß § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB jenseits von Erfüllungszwang und MarkttauschDiese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte »Rechtsgeschäft« nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen ...