Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts
Mechanik, Legitimation und Empiriebedarf tatsachengeprägter VerfassungsentwicklungVerfassungsentwicklung durch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt die Verfassungsrechtswissenschaft, seit das Gericht 1951 seine Arbeit aufgenommen hat. Und dennoch ist nicht bis ins Letzte geklärt, was sich dabei in welcher Weise vollzieht. Bislang wenig beachtet wird die ausgeprägte Tatsachendimension ...