Berechnung der Anteile erneuerbarer Energien nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024
Anwendung von Kennwerten aus DIN V 18599Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 legt fest, dass mindestens 65 Prozent der Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien zu entfallen hat. Die Regelung gilt für Neubauten mit sofortiger Wirkung und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist – verpflichtend ist es für alle, und somit werden ...