Die Garantenstellung aus Ingerenz
Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, § 13 StGBDas unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. ...