Absolute Wirkung obligatorischer Rechte
Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes HerrschaftsrechtDie Nutzung fremder Sachen auf schuldvertraglicher Grundlage ist zentraler Bestandteil des Rechts- und Wirtschaftslebens. Kernelement dieser Gebrauchsüberlassung ist das obligatorische Nutzungsrecht, das gemeinhin als eine rein relative Befugnis im Verhältnis zum Vertragspartner verstanden wird. Gleichwohl ...