Unterbringungsgesetz für die Sicherheitsexekutive
Mit der Novelle BGBl. I Nr. 147/2022 wurde die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung des Unterbringungsgesetzes neu geregelt (und die „doppelte“ Befugnis in § 46 SPG zugleich aufgehoben). Nunmehr ist z.B. ausdrücklich und klar normiert, unter welchen Voraussetzungen ...