Fortbildung zwischen Freiheit und Zwang
Eine Studie zur Reform der anwaltlichen FortbildungspflichtFortbildung als dritte Säule der Berufsbildung neben Ausbildung und Weiterbildung hat für Rechtsanwälte aus regulatorischer Sicht bislang keine Bedeutung erlangt. Die in § 43a Abs. 6 BRAO angeordnete Fortbildungspflicht hat aufgrund ihres unbestimmten Inhalts rein appellativen Charakter. Das Fehlen eines ...