Das ultima ratio-Prinzip im Strafrecht
Inhalts- und Begriffsbestimmung am Beispiel der §§ 113, 114 StGBStrafrecht ist ein notwendiger Bestandteil moderner Gesellschaften. Gleichwohl ist die Strafe besonders eingriffsintensiv, weshalb ihr Einsatz nur als ultima ratio staatlichen Handelns erfolgen soll. Diesem Bekenntnis stehen aktuelle kriminalpolitische Bestrebungen entgegen. Tatbestände werden neu eingeführt ...