Cover-Bild Strafprozessordnung
Band der Reihe "Heidelberger Kommentar"
214,00
inkl. MwSt
  • Verlag: C.F. Müller
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 2499
  • Ersterscheinung: 26.09.2023
  • ISBN: 9783811458017
Heiko Ahlbrecht, Wolfgang Bär, Katharina Beckemper, Jürgen Brauer, Erik Duesberg, Mohamad El-Ghazi, Niels Faßbender, Björn Gercke, Andreas Grözinger, Tanja Niedernhuber, Helmut Pollähne, Peter Reichenbach, Tilman Reichling, Alexander Retemeyer, Anja Schiemann, Dieter Temming, Bettina Weißer, Till Zimmermann, Mark A. Zöller

Strafprozessordnung

Björn Gercke (Herausgeber), Dieter Temming (Herausgeber), Mark A. Zöller (Herausgeber)

Topaktuell: Rechtsstand Oktober 2023!

Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet.

Die Erläuterungen orientieren sich an der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.

Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang „verbannt", sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet. 

Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.

Die 7. Auflage enthält die StPO-Reformen 2019 und 2021. Unter anderem neu sind, unter ständiger Berücksichtigung der jüngsten Gesetzgebung und Rechtsprechung, Kommentierungen

  • zur E-Akte,
  • zu der erst am 1.10.2022 in Kraft getretenen Gesetzesänderung in § 81b StPO,
  • zur Definition des Verletztenbegriffs in § 373b StPO,
  • zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung (§ 397b StPO).

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