Cover-Bild Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger
59,99
inkl. MwSt
  • Verlag: Kohlhammer
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 03.02.2016
  • ISBN: 9783170382695
Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger

Leitfaden für Krankenhausverwaltungen
Fragen des Steuerrechts spielen sowohl für Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher (kommunaler oder kirchlicher) Trägerschaft als auch in freigemeinnütziger oder privater (körperschaftsteuerpflichtiger) Trägerschaft eine wichtige Rolle.
Deshalb war eine erneute Aktualisierung der letzten Auflage des vorliegenden Werkes vom September 2012 angezeigt. Erörtert wird umfassend und praxisnah der Rechtsstand zum 1. Oktober 2015, wobei die bis zum 30. September 2015 verfügbaren Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung (des EuGH und der nationalen Finanzgerichte), Finanzverwaltung und Schrifttum verarbeitet worden sind. Die etwaige Nichtberücksichtigung einer Veröffentlichung stellt grundsätzlich keine Wertung des Autors dar.
Die Ausführungen zu besonders wichtigen bzw. umstrittenen Fragestellungen wurden in der Neuauflage weiter vertieft. Dies betrifft insbesondere die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben für steuerbegünstigte Krankenhäuser. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und deren Interpretation durch die Finanzbehörden machen mehr denn je bewusst, dass die Gemeinnützigkeit voller "Fallstricke" ist und dass sie im wirtschaftlichen Leben häufig unerwünschte Fesseln anlegt oder sogar steuerlich benachteiligend wirken kann.
Neben dem Gemeinnützigkeitsrecht werden die (grundsätzlichen und aktuellen) Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts als weiterer Schwerpunkt ausführlich behandelt. Selbstverständlich wurden die umfassenden Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums im sog. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (in der am 1. Oktober 2015 gültigen und "tagesaktuellen" Fassung) ebenso berücksichtigt wie im Bereich der Gemeinnützigkeit die am 1. Oktober 2015 maßgeblichen Erörterungen der Finanzbehörden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung, konkret zu §§ 51 bis 68 AO.

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