Verschleppte Eröffnung von Insolvenzverfahren
Zur unzulässigen Verlängerung von Insolvenzeröffnungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der InsolvenzgeldvorfinanzierungZwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung vergehen bei Unternehmensinsolvenzen regelmäßig mehrere Monate. Eine umfangreiche statistische Untersuchung belegt diese Erkenntnis. Praktischer Hintergrund dieses Phänomens ist insbesondere der finanzielle Anreiz der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Um diese ...