Niklas Kerschbaumer-Gugu (Autor)
Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen
Die Haftung für Datenschutzverletzungen nach Art 82 DSGVO, § 29 DSG und ABGBIm Zeitalter der Digitalisierung können Datenschutzverletzungen enorme Schäden materieller, aber vor allem immaterieller Natur herbeiführen. Seien es materielle Schäden, etwa durch den Diebstahl von Kreditkartendetails, oder seien es scheinbar kleine immaterielle Schäden, etwa bei der Veröffentlichung ...
PREIS: