Barabfindungsklauseln in Wandelanleihebedingungen
Rechtsnatur und Wirksamkeit unter besonderer Berücksichtigung des AGB- und ÜbernahmerechtsDie in Anleihebedingungen von Wandelanleihen häufig enthaltenen Barabfindungsklauseln gewähren der Emittentin das Recht, anstelle der vom Anleihegläubiger gewählten Aktien einen Barausgleich zu leisten. Im Hinblick auf Funktionsweise und Rechtsnatur stellen sich komplexe bürgerlich-rechtliche Fragen, ...