Ulrich Herbert (Autor)
Die Sequestration im Konkursantragsverfahren
Nach Konkursantragstellung wird von Amts wegen die Sequestration angeordnet, wenn über den Konkursantrag noch nicht entschieden werden kann ( 106 Abs. 1 KO). Der Sequester soll das Vermögen des Schuldners sichern, bewahren und möglichst mehren. Den Auswirkungen der Sequestrationsanordnung wird insbesondere ...
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