Jeanne U Hoppe (Autor), Josef K Rogosch (Autor)
Gleichstellungsrecht Schleswig-Holstein
Kommentar. Mit LandesorganbesetzungsgesetzVor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese Staatszielbestimmung wurde in Schleswig-Holstein durch das ...
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