- Verlag: Richard Boorberg Verlag
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 608
- Ersterscheinung: 08.02.2026
- ISBN: 9783415077928
Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg
Praxiskommentar mit Satzungsmustern und VerwaltungsvorschriftenSeit Erscheinen der 9. Auflage im Jahr 2018 sind nahezu sieben Jahre vergangen. Zwar haben sich seither im Feuerwehrgesetz (FwG) nur wenige Änderungen ergeben. Jedoch wurde in § 35 die sog. Außergewöhnliche Einsatzlage implementiert, was zahlreiche Auswirkungen auf den Einsatz der Feuerwehren hat.
Zudem wurden in der Zwischenzeit zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geändert oder neu gefasst, wie etwa das Polizei- und das Rettungsdienstgesetz und die VwV-Z-Feu, jetzt ZFeuVwV, auf die im Kommentar verwiesen wird. Gleiches gilt für Kommentare, auf die in diesem Werk verwiesen wird. Des Weiteren sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile des Verwaltungsgerichtshofs zum Kostenersatz und zur Beendigung des Feuerwehrdienstes ergangen.
Auf neuem StandDie neuen Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes sind erläutert. Die zitierten Hinweise, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zum Feuerwehrgesetz sind auf den neuesten Stand gebracht.
Für die baden-württembergische FeuerwehrDer Autor hat in der Neubearbeitung einerseits den Stil des Kommentars und seine gute Lesbarkeit für die praktische Arbeit der Feuerwehrangehörigen erhalten. Andererseits hat er die rechtlich problematischen und im Feuerwehralltag bedeutsamen Vorschriften – die §§ 2, 3, 26, 30, 31 und 34 FwG – noch umfassender und zugleich übersichtlicher kommentiert. Die Erläuterungen werden durch zahlreiche Rechtsprechungsnachweise und weitergehende Literaturhinweise ergänzt.
Die Themen im Einzelnen:- Aufgaben der Träger
- Gemeindefeuerwehr
- Werkfeuerwehr
- Landesfeuerwehrschule
- Feuerwehrverbände
- Aufsicht
- Einsatz der Feuerwehren
- Pflichten Dritter
- Aufbringung der Mittel
Der Autor ist als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, Fachgebietsleiter Recht im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg und Referent an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg mit den täglichen Problemen der Feuerwehr bestens vertraut. Durch seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Landgericht bietet er zugleich die Gewähr für die rechtliche Durchdringung des Gesetzes.
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